Rechtslage


Beim Einsatz von Gebrauchten Lizenzen geht es für die Softwarehersteller um viel Geld, daher wurde in der Vergangenheit oft versucht den Nutzern eine Zweitverwertung der Softwarelizenzen zu untersagen. Durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 3. Juli 2012 ist aber klar, an der prinzipiellen Zulässigkeit des Vertriebs von gebrauchten Lizenzen ist damit nicht mehr zu rütteln.